Tipp zum Kauf einer Ferienwohnung
Dienstag, den 25. August 2009Wer sich eine Ferienwohnung kauft, sollte darauf achten, dass die Einrichtungsgegenstände auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Sind die Einrichtungsgegenstände im Kaufpreis ohne gesonderten Ausweis enthalten, müssen Sie die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis entrichten, also auch auf die Einrichtungsgegenstände. So meldet die Süddeutsche. Von steuerlichen Kniffen verschont bleiben Sie, wenn Sie eine Ferienwohnung mieten. [...]